Arbeitszeitnachweis nach Mindest- lohngesetz, DIN A4, 24 Blatt/Block
Nach § 17 Mindestlohngesetz gilt die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und mindestens 2 Jahre zu archivieren. Betroffen sind alle geringfügig Beschäftigten, außer Privathaushalte, und alle Arbeitnehmer im Bau-, Personenbeförderungs-, Speditions-, Transport- und Logistik-, Schausteller-, Gebäudereinigungs-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Messe- und Ausstellungsgewerbe sowie Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft. Auf einem Formularblatt kann