Arbeitszeitnachweis nach Mindest- lohngesetz, DIN A4, 24 Blatt/Block
Nach § 17 Mindestlohngesetz jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt, verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Block à 24 Blatt. Format: DIN A4.